Die Bella Planta Kunstpflanzen GmbH ist bemüht gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV NRW erfüllt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.
Diese Erklärung wurde am 19.08.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2025 überprüft.
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Bella Planta Kunstpflanzen GmbH
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Wir bemühen uns Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen. Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-italternate_emailmags.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.